UVV-PRÜFUNG FÜR GEWERBLICH GENUTZTE FAHRZEUGE - EINMAL JÄHRLICH PFLICHT!


Fahrzeugprüfung nach §57 BGV D29

Die Anforderungen an die Betriebssicherheit von Fahrzeugen sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft BGV "Fahrzeuge" (BGV D29) definiert und bindend. Ausnahme stellen geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge dar. 

Die Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr oder bei Bedarf einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist von der Hauptuntersuchung unabhängig!

Im Falle eines Schadenfalles ist der Unternehmer verpflichtet sein ordnungsgemäßes Handeln nachzuweisen. Steht der Schadenfall mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer ungeklärten Prüfungsvorschrift der UVV, hat die Berufsgenossenschaft das Recht, die Versicherungsleistung zu verweigern. 

 

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit plus Arbeitssicherheit

  • gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften:
    Prüfung der Verkehrssicherheit, z. B. mangelfrei durchgeführte Inspektion nach Herstellervorgaben bei einer autorisierten Fachwerkstatt;
  • Prüfung der Arbeitssicherheit, z. B. ob die Motorhaube / der Kofferraum zuverlässig gegen mögliche Quetschungen durch Absinken gesichert ist;

Bei Reifen Wagner sind Sie in den besten Händen!

Für Personenkraftwagen (Pkw) und Krafträder gelten die jährlichen Prüfungspflichten als durchgeführt, wenn über die ordnungsgemäßen Inspektionen nach den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen mangelfreie Ergebnisse einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegen. 

Für nahezu alle anderen Fahrzeugarten, wie z. B. Pritschen- und Kranwagen, Fahrzeuge mit Aufbauten und ahnliches, sind die Vorschriften der Arbeitssicherheit bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – separat zu prüfen! 

 

Die drei Regeln für regelmäßige Sicherheit.

Um die Unfallverhütungsvorschriftten der Berufsgenossenschaften zu erfüllen, muss der Unternehmer mindestens einmal pro Jahr sicherstellen:

  • dass die Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit erfolgt
  • dass die Prüfung durch einen erfahrenen Kfz-Spezialisten, der mit den einschlägigen Arbeitsschutz- und UV-Vorschriften vertraut ist, erfolgt
  • dass die amtliche Bestätigung durch Bescheinigung und Prüfplakette erfolgt

Hier können Sie Ihr Fahrzeug überprüfen lassen:

  • Reifen-Wagner GmbH & Co. KG
    Gutenbergstraße 2
    96050 Bamberg
    Telefon: 0951/9123140
    E-Mail: bamberg[at]reifenwagner.com
     
  • Reifen-Wagner GmbH & Co. KG
    Otto-Hahn-Straße 3
    95447 Bayreuth
    Telefon: 0921/64948
    E-Mail: bayreuth[at]reifenwagner.com
     
  • Reifen-Wagner GmbH & Co. KG
    Von-Linde-Straße 14
    95326 Kulmbach
    Telefon: 09221/97590
    E-Mail: kulmbach[at]reifenwagner.com

 

  • Reifen-Wagner GmbH & Co. KG
    Fröschbrunn 4
    96317 Kronach
    Telefon: 09261/624310
    E-Mail: kronach[at]reifenwagner.com
     
  • Reifen-Wagner GmbH & Co. KG
    Industriestraße 12
    96528 Frankenblick
    Telefon: 03675/75190
    E-Mail: frankenblick[at]reifenwagner.com
     
  • Reifen-Wagner GmbH & Co. KG
    Heganger 21
    96103 Hallstadt
    Telefon: 0951/96669-10
    E-Mail: hallstadt[at]reifenwagner.com